Fallenschloss Fallenschlösser
Ein Fallenschloss ist ein Schloss, welches eine Falle, jedoch keinen Riegel
besitzt. Fallenschlösser werden eher selten benötigt. Es gibt sie mit Schlossnuss für die Betätigung durch einen Türdrücker, oder vorgerichtet für
Profilzylinder.
Bei einem abschließbaren Fallenschloss ist die Falle im abgeschlossenen Zustand blockiert, oder fährt zusätzlich wie ein Riegel ein Stück heraus. Solche Fallenschlösser sind als Einsteckschloss für Holztüren, als Rohrrahmenschloss für Metalltüren (Profiltüren), aber auch als Aufschraubschloss bzw. Hinterschraubschloss erhältlich. Es gibt sie auch als Möbelschloss.
Auch eine Dachbodenluke hat meist ein Fallenschloss, welches über einen speziellen Mechanismus entriegelt wird. Hierzu wird ein Haken an einem langen Stiel in einen Ring auf der Unterseite der Luke eingehängt, und dieser nach unten gezogen. Dadurch zieht sich die Schlossfalle zurück, und die Luke zum Dachboden kann durch stärkeres Ziehen nach unten geöffnet werden.
Online Lexikon Definition zum Fachbegriff: Fallenschloss
Schlüsselbegriffe: Fallenschloss, Luke, Fallenschlösser, Profiltüren, Falle, Riegel, Haken, Dachbodenluke, Mechanismus, Stiel, Ring, Dachboden, Ziehen, Schlossfalle, Schloss, Unterseite, Möbelschloss, Aufschraubschloss, Profilzylinder, Türdrücker, Betätigung, Schlossnuss, Einsteckschloss, Holztüren, Rohrrahmentüren, Metalltüren, Rohrrahmenschloss, Hinterschraubschloss
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