
Zwangsschließung, Schließzwang
Bei einer Zwangsschließung besteht der Zwang abzuschließen, da sich der Schlüssel im offenen Zustand nicht entfernen lässt. Zwangsschließungen haben beispielsweise
Briefkästen, Tresore, Schlüsseltresore, Postfächer, Waffenschränke, einige Vorhängeschlösser uvm. Man spricht hier auch von Schließzwang, der einfach verhindern soll, dass man das Abschließen vergisst.
Online Lexikon Definition zum Fachbegriff: Zwangsschließung
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Tel. (Hamburg - Umland): 04122/ 985 661 Schlüsselbegriffe: Zwangsschließung, Waffenschränke, Vorhängeschlösser, Schließzwang, Abschließen, Postfächer, Tresore, Zwang, Schlüssel, Zwangsschließungen, Briefkästen, Schlüsseltresore
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