Zwangsschließung, Schließzwang
Bei einer Zwangsschließung besteht der Zwang abzuschließen, da sich der Schlüssel im offenen Zustand nicht entfernen lässt. Zwangsschließungen haben beispielsweise
Briefkästen, Tresore, Schlüsseltresore, Postfächer, Waffenschränke, einige Vorhängeschlösser uvm. Man spricht hier auch von Schließzwang, der einfach verhindern soll, dass man das Abschließen vergisst.
Online Lexikon Definition zum Fachbegriff: Zwangsschließung
Sicherheit ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Sicherheitsberatung (kostenlos im Kernbereich unseres Einsatzgebietes)! Rufen Sie uns an:
Tel. (Hamburg): 040/ 30 93 88 40
Schlüsselbegriffe: Zwangsschließung, Waffenschränke, Vorhängeschlösser, Schließzwang, Abschließen, Postfächer, Tresore, Zwang, Schlüssel, Zwangsschließungen, Briefkästen, Schlüsseltresore
Bookmark / Lesezeichen für Zwangsschließung: