
Sperrbügel
Türen, die mit Schlössern ausgestattet sind, deren Schließkasten oder Schließblech einen Sperrbügel haben, können nach einer Schließtour um eine Handbreit geöffnet werden, wobei sie immer noch gesichert sind. Will man den Zugang ermöglichen, muss die Tür zunächst wieder zu gemacht, und die 2. Tour aufgeschlossen werden, um die Tür ganz zu öffnen.
Der Sperrbügel sitzt bei Benutzung in einer doppelseitigen Aussparung des Riegels und rastet meistens am Anschlag ein. Deshalb muss der Sperrbügel vor dem Schließen der Tür meist von Hand etwas angehoben werden.
Panzerriegel und Kastenschlösser, so wie Fensterzusatzschlösser können mit einem solchen Sperrbügel ausgestattet sein.
Ein gekipptes Fenster mit einer solchen Vorrichtung zu sichern ist naheliegend, gilt aber für die meisten Versicherer nur während Ihrer Anwesenheit als ausreichend gesichert.
Gekippte Fenster gelten als offene Fenster, während Ihrer Abwesenheit, unabhängig vom Schloss.
Verwandte Begriffe: Türsicherung
Online Lexikon Definition zum Fachbegriff: Sperrbügel
Schlüsselbegriffe: Sperrbügel, Fenster, Tür, Vorrichtung, Versicherer, Fensterzusatzschlösser, Kastenschlösser, Anwesenheit, Begriffe, Türsicherung, Schloss, Abwesenheit, Gekippte Fenster, Panzerriegel, Anschlag, Schließtour, Schließblech, Schlösser, Türen, Handbreit, Zugang, Riegel, Aussparung, Benutzung, Tour, Schließen
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