Notausgang
Im Notfall gelangt man auf gekennzeichneten Rettungswegen zum Ausgang, der
aus dem Gebäude führt. Notausgänge, so wie Rettungswege, müssen vorschriftsmäßig
durch entsprechende beleuchtete oder nachleuchtende Hinweisschilder gekennzeichnet
sein.
Damit die Flucht bei Gefahr nicht vor verschlossener Tür endet, sind Fluchttüren mit Vorrichtungen ausgestattet, durch welche sie im Notfall von innen geöffnet werden können.
Durch Fluchttüren gelangt man entweder direkt ins Freie, oder im Gebäude von einem Brandabschnitt zum andern, welcher in Richtung der nächsten Außentür liegt, die als Notausgang
gekennzeichnet ist.
Betriebssicherheit
Notausgänge dürfen generell nicht blockiert, verkeilt oder verstellt werden.
Die Flucht aus dem Gebäude muss jederzeit für den Notfall sichergestellt sein. Als Notausgang
gekennzeichnete Außentüren müssen sich leicht öffnen lassen, ohne dass weitere Hilfsmittel
eingesetzt werden müssen, auch wenn sie abgeschlossen sind.
Technische Anforderungen an Notausgänge
Wenn ein Notausgang gegen Einbruch und unbefugten Zugang gesichert, also
abgeschlossen wird, so muss er dennoch jederzeit ohne weitere Mittel einfach von innen zu
öffnen sein. Dort, wo die Funktion der Entriegelungsvorrichtung als bekannt vorausgesetzt werden kann, und für den
Fall einer Gefahr keine Paniksituation erwartet wird, sind nach DIN EN 179
entsprechende Notausgangsverschlüsse zulässig. Andernfalls, wenn es sich beispielsweise um
den öffentlich zugänglichen Bereich einer Versammlungsstätte, ein Behörden-Gebäude, einen
Bahnhof, Flughafen o.ä. handelt, schreibt die DIN EN 1125 besondere
Antipanikverschlüsse und Antipanikbeschläge vor.
Notausgangsverschlüsse für Türen nach DIN EN 179
Im privaten oder Wohnbereich, so wie in gewerblichen Bereichen, die nur
Betriebsangehörigen zugänglich sind, welche mit der Funktion für die Entriegelung der
Notausgänge vertraut sind, so wie auch in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen von öffentlichen
Gebäuden genügen die Anforderungen der DIN EN 179, wenn vorausgesetzt werden kann, dass bei
Gefahr keine Panik entsteht. Notausgangstüren werden über den Türdrücker oder eine Stoßplatte
von innen in Fluchtrichtung geöffnet, ein Schlüssel darf hierzu nicht benötigt werden. Es
kommen besonders geprüfte und zertifizierte Verschlüsse und Beschläge zum Einsatz.
Notausgang für Paniksituationen nach DIN EN 1125
Die in der Regel breiteren Türen der Notausgänge von Versammlungsstätten,
wie Sport- oder Konzerthallen, Einkaufszentren, Discotheken und öffentlich zugängliche
Bereiche öffentlicher Gebäude, wie Bahnhöfe, Flughäfen, Behörden usw. werden nach DIN EN 1125
durch besondere Antipanikbeschläge für Paniksituationen ausgerüstet. Die Querstange solcher
Spezialbeschläge gibt unter dem Andrang einer in Panik geratenen Menschenmenge nach, wodurch
sich die Tür in Fluchtrichtung öffnen lässt.
Prüfverfahren
Schloss, Beschlag und Schließblech müssen gemeinsam, den Anforderungen
gemäß, geprüft und zugelassen sein. Für Antipanikverschlüsse wird dabei ein Druck von 1000 N
auf die Tür ausgeübt, der den Andrang einer Menschenmenge simuliert. Mit einer Kraft von
220 N muss sich die Tür dann unter dieser Last durch Betätigung der Panikgriffstange öffnen
lassen. Bei der Prüfung von Notausgangsverschlüssen wird auf diese Vorlast verzichtet. Beide
Verschlussarten müssen 200.000 Zyklen der Prüfung erfolgreich bestehen.
Zulassung
Mit der Konformitätserklärung durch ein unabhängiges Prüfinstitut
(Materialprüfungsamt Dortmund) und dem CE-Zeichen sind Notausgangsverschlüsse und
Antipanikverschlüsse bestimmungsgemäß zugelassen.
Online Lexikon Definition zum Fachbegriff: Notausgang
Übersetzung / Translation Fachbegriff: Deutsch: Notausgang || engl: emergency exit
Schlüsselbegriffe: Din, Notausgang, Gebäude, Notausgänge, Türen, Tür, Gefahr, Antipanikverschlüsse, Anforderungen, Notfall, Notausgangsverschlüsse, Behörden, Fluchtrichtung, Antipanikbeschläge, Andrang, Beschlag, Schließblech, Prüfung, Schloss, Menschenmenge, Paniksituationen, Funktion, Beschläge, Panik, Fluchttüren, Flucht, Hinweisschilder, Schloss Typ, Rettungswege, Ausgang, Druck, Schlosstypen, Prüfverfahren, Querstange, Flughäfen, Spezialbeschläge, Bereiche, Kraft, Bahnhöfe, Eingangstüren, Zulassung, Zyklen, Konformitätserklärung, Prüfinstitut, Zeichen, Materialprüfungsamt Dortmund, Verschlussarten, Vorlast, Betätigung, Last
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